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Ranglisten |
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NVV-Beach-Tour
2004 |
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I. |
Grundsätzliches |
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1. |
Zeitraum |
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II. |
Allgemeines |
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|---|---|---|
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9. |
Spielregeln |
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III. |
Die Ausrichter |
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|---|---|---|
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18. |
Turnier-Standards |
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IV. |
Die Spieler |
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|---|---|---|
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19. |
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V. |
Die Finanzen |
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|---|---|---|
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20. |
Genehmigungsgebühr |
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I. |
Grundsätzliches |
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Die NVV-Beach-Tour 2004 besteht aus einer Vielzahl von Turnieren der Kategorien Top 10 bis D für Frauen- und Männerteams im Zeitraum 1.5.-29.8.2004. Die Festlegung der Anzahl der Turniere, der Kategorien und die Vergabe eines Turnieres der NVV-Beach-Tour 2004 erfolgt durch den Beach-Volleyball-Ausschuss (BVA) des NVV. |
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2.
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Am Ende der NVV-Beach-Tour
findet die offene Niedersächsische Beach-Volleyball-Meisterschaft
mit 12 Frauen- und 16 Männerteams vom 27.-29.8.2004 statt.
Für diese Meisterschaft können sich nur Teams qualifizieren,
die auf mindestens einem Top 10-Cup und einem weiteren Top 10- oder
A-Cup zusammen spielten und dabei punkteten (Anm.: die RenaultBeachCups
können hier nicht als gewertete Turniere eingebracht werden!). |
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Bis zum 10.1.2004 können sich Ausrichter beim NVV für die Ausrichtung eines Turniers innerhalb der NVV-Beach-Tour 2004 bewerben. Ausrichtern von Top 10-Beach-Cups wird Terminschutz gewährt. |
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Der BVA strebt eine regionale Ausgewogenheit bei der Vergabe von Top 10- bis D-Cups an. Grundsätzlich wird der BVA im Interesse der Spieler versuchen, Terminüberschneidungen zu vermeiden und eine gleichmäßige Verteilung der Veranstaltungen innerhalb der NVV-Beach-Tour 2004 sicher zu stellen. |
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Jeder Spieler wird bei einem eventuellen Preisgeldgewinn steuerpflichtig und muss diesen wie jede Nebeneinnahme selbst versteuern. Ebenso ist jeder Ausrichter für eventuelle steuerliche Verpflichtungen aus der Veranstaltung selbst zuständig. |
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Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sog. Pausenmusik) sind bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern vom jeweiligen Ausrichter bei der GEMA nicht meldepflichtig, sofern dieser Mitglied im LandesSportBund Niedersachsen ist. Ständig laufende Musik und Feten/Feiern sind nach wie vor anzumelden! Bei Nichteinsendung ordnungsgemäß ausgefüllter Programmformulare läuft der Veranstalter Gefahr, mit einer Vertragsstrafe belegt zu werden. |
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7. |
Jeder Ausrichter hat das Recht, eigene Sponsoren an seine Veranstaltung zu binden. Falls der NVV für die gesamte Beach-Tour (oder lediglich für die Top 10-Cups) Sponsoren findet, wird er diese den Ausrichtern bis zum 1.2.2004 anbieten. Ausrichter von Top 10-Cups sind dann verpflichtet, vier Banden à drei Meter des Turniersponsors werbewirksam aufzustellen. |
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Zur Zeit existierende NVV-Sponsoren können nur gegen Provision und über den NVV gewonnen werden. Ausgenommen hierbei sind ältere Rechte von Ausrichtern. |
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8. |
Bei sämtlichen Beach-Cups ist die Einbindung der örtlichen Vereine empfehlenswert! |
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Ist kein ortsansässiger Verein mit einer Volleyball-Sparte vorhanden, gelten diese Turniere als Förderung der Sportart Volleyball im weitesten Sinne und dienen der Gewinnung neuer Mitglieder zur Gründung einer Volleyball-Sparte. |
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Allgemeines |
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Spielregeln |
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Gespielt wird nach den Offiziellen Beach-Volleyball-Spielregeln inkl. der Tests des Deutschen Volleyball-Verbandes für 2004 (vgl. Spielregeln). |
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Startberechtigung |
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Startberechtigt sind alle Spieler, die sich beim jeweiligen Ausrichter offiziell anmelden, die jeweilige Meldegebühr entrichten und im Besitz einer NVV-Beach-Lizenznummer sind. |
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Lizenznummer |
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Jeder Spieler erhält kostenlos eine Beach-Lizenznummer von der NVV-Geschäftsstelle, die bei jeder Meldung zu einem Turnier der NVV-Beach-Tour mit anzugeben ist. Für die Richtigkeit und Aktualisierung der Daten ist der Spieler selbst verantwortlich. |
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| Neue Spieler erhalten nach der jeweils ersten Anmeldung zu einem Turnier der NVV-Beach-Tour ihre Lizenznummer beim Ausrichter oder finden sie im Internet unter www.nvv-beach.de/Ranglisten. | ||
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12. |
Turnierkategorien |
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Um Spielern wie Ausrichtern eine Hilfestellung bei der Einordnung der jeweiligen Veranstaltung zu geben, gelten für die Zusammenstellung des Teilnehmerfeldes folgende Richtwerte aus dem Hallenvolleyball: |
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* Top 10-Cups: * A-Cups: * B-Cups: * C-Cups: |
Verbandsliga
und höher Landesliga und höher Bezirksliga, Landesliga, Verbandsliga, Oberliga bis einschließlich Bezirksliga |
| Für D-Cups ist das Teilnehmerfeld (in seiner Abgrenzung nach 'oben') vorgeschrieben und beschränkt sich auf Beach-Volleyball-Einsteiger, die in der Halle in der Bezirksklasse oder tiefer spielen, auf Spieler der Kreisligen und Kreisklassen sowie auf Hobbyspieler. | ||
| Die Ausrichter von D-Cups haben die Möglichkeit, ihre Veranstaltung in Absprache mit dem BVA leistungsmäßig oder geographisch zu begrenzen. | ||
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13. |
Turniermodus |
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NEU! |
In 2004 wird es drei Spielmodi geben, die vom Ausrichter in der jeweiligen Turnier-Ausschreibung vor Turnierbeginn bekannt gemacht werden: |
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| * Top 10-Cups * A-Cups * B-Cups * C-Cups * D-Cups |
Double Elimination Double Elimination Double Elimination, Gruppenspiele oder Pool Play Double Elimination, Gruppenspiele oder Pool Play Double Elimination, Gruppenspiele oder Pool Play |
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14. |
Wertigkeit der Turniere |
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Bei jedem Turnier der NVV-Beach-Tour besteht die Möglichkeit, Ranglistenpunkte zu sammeln, um sich für das Finale zu qualifizieren. Die Anzahl der zu vergebenden Punkte werden durch die Platzierung, die Kategorie und die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften bestimmt. |
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14.1 |
Faktor 1 (Platzierung) |
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1. Platz |
30 |
Punkte |
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Faktor 2 (Kategorie) |
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Top 10-Cups |
Multiplikationsfaktor
20 |
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Faktor 3 (Teilnehmerzahl) |
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weniger als 8 Teams |
Multiplikationsfaktor
2 |
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14.2 |
DVV-Wertung der Top 10-BeachCups |
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Die Top 10-BeachCups der NVV-Beach-Tour 2004 werden für die nationale Rangliste (Kategorie 1 oder 2) gewertet und unterliegen daher den DVV-Kriterien. Der NVV hat das Recht, bis zu zwei Drittel der Teams aus der NVV-Rangliste (jeweils für Hauptfeld und Quali) zuzulassen. Bei den RBCs kommt mind. ein Drittel der Spieler aus der NVV-Rangliste. Das Setzen erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel aus der Rangliste des NVV und des DVV. |
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15. |
Rangliste |
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Die Rangliste der NVV-Beach-Tour 2004 wird durch die NVV-Geschäftsstelle geführt und bearbeitet. Es werden eine Team- und eine Einzelrangliste geführt. |
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Es werden 10% der Ranglistenpunkte aus dem Vorjahr in die Rangliste übernommen. Diese Vorjahrespunkte werden behandelt wie ein Turnier, d.h. sie werden aus der Wertung genommen, wenn acht Turniere mit höherer Punktzahl gespielt wurden. |
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16. |
POKE SHOT! |
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Jeder in der NVV-Rangliste geführte Spieler sowie jeder Ausrichter eines Turnieres im Rahmen der NVV-Beach-Tour 2004 erhält in der 10. KW die erste Ausgabe der offiziellen Beach-Infos des NVV 'ANTENNE, Sonderausgabe POKE SHOT!'. |
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17. |
Internet |
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Sämtliche Informationen zum Thema Beach-Volleyball in Niedersachsen samt Durchführungsbestimmungen zur NVV-Beach-Tour 2004 und Anmeldeformulare sind auch unter www.nvv-beach.de zu finden. |
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Die Ausrichter |
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18. |
Turnier-Standards |
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Alle Turniere der NVV-Beach-Tour haben Standards zu erfüllen, um gegenüber den Spielern, den Zuschauern, den Sponsoren und der Öffentlichkeit ein einheitliches Bild abzugeben. Zusätzlich dienen diese Standards sowohl den Spielern als auch den Ausrichtern als Sicherheit in der Durchführung von Beach-Volleyball-Turnieren. Eine Nicht-Beachtung dieser Standards (die im Folgenden aufgeführt und für die jeweiligen Kategorien unterschiedlich formuliert sind) können (auch nachträglich) den Ausschluss für weitere Turniere aus der NVV-Beach-Tour bzw. eine Bestrafung nach dem jeweils gültigen Strafenkatalog zur Folge haben. |
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18.1 |
Präsentation (für Top 10-Cups Pflicht, für A- bis D-Cups empfohlen) |
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18.1.1 |
Die Sponsorenerwartungen und das Medieninteresse, aber auch die Zuschauergewinnung verpflichten alle Beteiligten zu einer professionellen Präsentation und Abwicklung der Veranstaltung. Das Erscheinungsbild der Veranstaltung entscheidet über deren Erfolg und damit über die weitere Anerkennung aller Turniere der NVV-Beach-Tour insgesamt. |
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18.1.2 |
Zum Zwecke der gemeinsamen Außendarstellung stellt der NVV dem Ausrichter eines Top 10-Cups eine NVV-Flagge, eine NVV-Beach-Volleyball-Bande und ggf. eine NVV-Beach-Tour-Flagge zur Verfügung. |
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18.1.3 |
Der Veranstaltungsort ist sorgfältig auszuwählen. Bei der Errichtung der Spielfelder und dem Aufbau der Nebenanlagen ist den hohen Anforderungen an die sportlichen Ziele der Turniere und der Darstellung der Veranstaltung Rechnung zu tragen. |
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18.1.4 |
Dem Ausrichter muss es gelingen, ein für das Publikum attraktives Umfeld zu schaffen. Auf erhöhtem Platz (Podium) müssen Ansagen und Musik geboten werden, die die ganze Veranstaltung durch Information, Zuschauerunterhaltung und ggf. Werbung begleiten. Mit Verkaufsständen sollte nicht nur die Versorgung sichergestellt, sondern auch das allgemeine Interesse geweckt werden. |
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18.1.5 |
Auf Top 10-Cups sind Tribünen (auch Naturtribünen) mit mindestens 100 Sitzplätzen Pflicht. Diese sollten sich nahtlos in die Veranstaltung integrieren. A- bis D-Cups wird empfohlen, ausreichend Sitzgelegenheiten für Zuschauer anzubieten. Ausnahmegenehmigungen erteilt ausschließlich der BVA. |
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Für die Zuschauer ist auf einer Übersichtstafel umfassend über den Turnierablauf, die Ergebnisse, die Rangliste, die Rahmenbedingungen etc. zu informieren. |
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18.2 |
Spielfelder und Nebenanlagen |
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Die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften wird grundsätzlich durch den Ausrichter festgelegt. Der Ausrichter eines zweitägigen Turniers darf bei einem Ein-Feld-Turnier 16 Frauen- oder 12 Männerteams, bei einem Zwei-Feld-Turnier 24 Frauen- oder 24 Männerteams und bei einem Drei-Feld-Turnier 32 Frauen- oder 32 Männerteams im Hauptfeld zulassen. Bei noch größeren Turnieren gilt die Formel: max. 8 Teams pro Spielfeld. |
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Top 10-Cups finden grundsätzlich als Drei-Feld-Turniere mit 12 bis 16 Frauen- und 24 Männerteams statt. Bei Innenstadtturnieren können (im Ausnahmefall) Zwei-Feld-Turniere mit 16 Männer- und 12 Frauen-Teams und möglichst mit zusätzlichem Einspielfeld zugelassen werden. |
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18.2.1 |
Die Mindest-Abmessungen je Spielfeld betragen inklusive Freizonen |
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* 12 m x 22 m (Top
10-, A- und B-Cups) |
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Die Spielfelder dürfen sich gegenseitig nicht behindern (Abstände; keine zwei Netzanlagen an einem Pfosten). Sollten die Platzverhältnisse eine Anordnung der Felder hintereinander erforderlich machen, so ist durch bauliche Maßnahmen (Aufstellen von mehreren Banden und Fangnetzen) sicherzustellen, dass der Spielbetrieb auf den Feldern nicht beeinträchtigt wird. Die Felder sollen in engem räumlichen Zusammenhang stehen, so dass die Veranstaltung einheitlich präsentiert werden kann. |
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18.2.2 |
Die Spielfeldoberfläche muss aus gleichmäßigem Sand bestehen, so eben und einheitlich wie möglich (ohne Steine). Die Spielfeldoberfläche darf für die Spieler keine Verletzungsgefahr aufweisen und sollte, soweit kein Naturstrand zur Verfügung steht, aus feinkörnigem Sand (Kornstärke 0-2 mm) bestehen. Die Sandtiefe beträgt mindestens 30 cm. (Eine Bauanleitung für Beach-Volleyball-Anlagen gibt's im Internet oder bei der NVV-Geschäftsstelle.) |
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18.2.3 |
Die Netzanlage mit den Begrenzungslinien ist entsprechend den Beach-Volleyball-Spielregeln aufzubauen. Die Netzanlage muss fest und sicher verankert sein und darf keine verletzungsgefährdenden Teile aufweisen. Als Begrenzungslinien sollen Farbbänder (5-8 cm breit) aus strapazierfähigem Material mit deutlichem Farbkontrast zum Sand verwendet werden. (Auf Top 10- und A-Cups sind Courtlines Pflicht, auf B-, C- und D-Cups reicht sog. Baustellenband.) |
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18.2.4 |
An einem Feld für Männer und an einem Feld für Frauen sind ein Schiedsrichterstuhl (Top 10-Cups), vier Plastikstühle für die Spieler (Top 10-Cups) und eine Anzeigentafel (Top 10- bis D-Cups) aufzustellen. Ein Netzpfostenschutz (vor allem für Top 10-Cups) wird empfohlen. Ferner ist auf allen Turnieren auf einer Übersichtstafel umfassend über den Turnierablauf, die Rangliste, die Setzliste und die Ergebnisse zu informieren. |
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Auf allen Turnieren sind für die Teilnehmer ein Spielerzelt bzw. Pavillon (möglichst geschlossen) als Abstellmöglichkeit für Bekleidung und Sportsachen, Umkleide- und Duschmöglichkeiten sowie Toiletten in Spielfeldnähe vorzusehen. Sollten keine Duschmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden sein, ist ein Wasserschlauch zum Abspritzen des Sandes vom Körper zu stellen. |
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18.3 |
Spielbälle |
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Offizielle Spielbälle der NVV-Beach-Tour 2004 sind der MIKASA VLS 200 Beach Champ und der MIKASA VLS 200 Micro. Bei Top 10- und A-Cups ist der Micro als Spielball vorgeschrieben; B-, C- und D-Cups wird er empfohlen. Sollten sich die Spieler von B-, C- oder D-Cups auf keinen gemeinsamen Spielball einigen können, entscheidet der l. Schiedsrichter (siehe Regelkommentar, Punkt 3). |
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18.4 |
Meldemodalitäten |
| 18.4.1 | Der Meldeschluss muss spätestens 21 Tage vor dem Turnier liegen. Die kopierten, komplett und leserlich ausgefüllten Meldeunterlagen sind von den Ausrichtern sofort nach Meldeschluss an den NVV zu senden. |
| Um die Ranglistenführung zu vereinfachen, wurden durch die NVV-Geschäftsstelle einheitliche Meldeformulare für alle Ausrichter der NVV-Beach-Tour entwickelt. Die Ausrichter können die Mannschafts-Meldeformulare ergänzen, wenn sie weitere Angaben benötigen. Die NVV-Vorgaben dürfen nicht verändert werden. | |
| 18.4.2 | Der Ausrichter lädt die Spieler spätestens 14 Tage vor Turnierbeginn schriftlich ein. Beigefügt werden muss eine Anreisebeschreibung, ein Hinweis auf Parkmöglichkeiten, eine Teilnehmerliste sowie Informationen zum Spielbeginn, zum Spielmodus, einer Qualifikation und den Rahmenbedingungen wie z.B. Übernachtung und Frühstück. |
| 18.4.3 | Die Setzliste wird durch den NVV nach der Rangliste mit dem Stand fünf Tage vor Turnierbeginn erstellt und den Ausrichtern zugesandt. Voraussetzung hierzu ist die Einhaltung des unter Punkt 17.4.8 genannten Termins. Abweichungen von der Setzliste sind nur durch Absprache mit dem BVA möglich. Die für das Turnier gültige NVV-Setzliste ist im Spielerbereich gut sichtbar auszuhängen. |
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18.4.4 |
Jeder Ausrichter muss eine zügige, lesbare und vollständige Ergebnismeldung des Turniers gewährleisten, damit diese umgehend in die Rangliste einfließen können und nachfolgenden Ausrichtern bzw. zur Erarbeitung aktueller Setzlisten zur Verfügung stehen. Die Rückinformation muss daher unmittelbar nach Turnierende (spätestens jedoch bis montags, 9:00 Uhr) per Fax oder eMail info@nvv-online.de an die NVV-Geschäftsstelle erfolgen. |
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18.5 |
Betreuung der Teilnehmer |
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18.5.2 |
Bei allen Zwei-Tages-Turnieren hat der Ausrichter kostenfreie/kostengünstige Übernachtungsmöglichkeiten (inkl. Frühstück) für das gesamte Teilnehmerfeld (Turnhalle, Zeltplatz o.ä.) mit sanitären Anlagen in unmittelbarer Nähe anzubieten. |
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18.5.3 |
Der Ausrichter von Top 10- und A-Cups sorgt für kostengünstige Speisen und Getränke, die während der gesamten Spieldauer in unmittelbarer Nähe des Sportgeländes zur Verfügung stehen (Ausrichtern von B-, C- und D-Cups wird dieser Service empfohlen). Bei den Top 10-Cups erhalten die Spieler Mineralwasser, Fruchtsäfte oder Elektrolythgetränke kostenfrei. Die Preise für Speisen und Getränke müssen in der jeweiligen Turnier-Ausschreibung bekannt gegeben werden. |
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Der Ausrichter sorgt für die Sicherheit der Teilnehmer und schließt für die Teilnehmer und Helfer eine Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung ab. |
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18.6 |
Durchführung eines Turniers |
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18.6.1 |
Die Zulassung zum Turnier und die Einteilung in Hauptfeld und Qualifikation wird vom Ausrichter festgelegt und den Teams 14 Tage vor Turnierbeginn schriftlich mitgeteilt (Datum des Poststempels). |
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18.6.2 |
Die Setzlisten des Hauptfeldes und der Qualifikation werden anhand der Teampunktzahl der Rangliste (5 Tage vor dem jeweiligen Turnier) erstellt. Teams mit gleicher Punktzahl werden gelost. |
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18.6.3 |
Die Besetzung des Hauptfeldes von Top 10- und A-Cups wird (unter Berücksichtigung der DVV-Kriterien, siehe Punkt 14.2) wie folgt festgelegt: |
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32er-Turnier: |
20 Teams aus der Rangliste |
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24er-Turnier: |
14 Teams aus der Rangliste |
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16er-Turnier: |
9 Teams aus der Rangliste |
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12er-Turnier: |
6 Teams aus der Rangliste |
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Zur Förderung der Jugendarbeit im BeachVolleyball, stehen den Jugendlichen in allen Turnieren sämtlicher Kategorien der NVV-Beach-Tour WildCards zur Verfügung. Bei Turnieren mit bis zu 12 Teams kann eine WildCard an Jugendliche vergeben werden; bei größeren Turnieren können zwei WildCards an Jugendteams vergeben werden. |
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Sollte der NVV von seinen WildCards Gebrauch machen, so hat er diese 15 Tage vor Turnierbeginn dem Veranstalter zu melden. Werden keine WildCards vergeben, gehen diese Plätze zusätzlich an weitere Teams aus der Rangliste. |
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18.7 |
Die Qualifikation |
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Für die Top
10-Cups ist grundsätzlich eine Qualifikation auszuschreiben; für
A-Cups ist sie möglich. Die Qualifikation soll die Standards des
Hauptfeldes (komplett aufgebaute Spielfelder, kostenfreie Getränke,
Zugang zum Spielerzelt etc.) erfüllen. |
| 18.7.1 |
Für die Qualifikation gelten (unter Berücksichtigung der DVV-Kriterien, siehe Punkt 14.2) folgende Bestimmungen: |
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- bei einer Ein-Feld-Quali sind
8 Teams zugelassen, |
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24er-Turnier: |
18 Teams aus der Rangliste |
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20er-Turnier: |
16 Teams aus der Rangliste |
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16er-Turnier: |
12 Teams aus der Rangliste |
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12er-Turnier: |
9 Teams aus der Rangliste |
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8er-Turnier: |
6 Teams aus der Rangliste |
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Wird keine Qualifikation gespielt oder werden keine WildCards vergeben, gehen diese Plätze zusätzlich an weitere Teams aus der Rangliste. |
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18.8 |
Begrüßung/Jury |
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Der Ausrichter führt zu
Beginn des jeweiligen Turniers eine Begrüßung durch, in der
er die wichtigsten Punkte zum Ablauf und zu den Rahmenbedingungen des
Turniers darstellt. |
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18.8.1 |
Am Ende der Begrüßung lässt der Ausrichter von den teilnehmenden Spielern einen Spielervertreter wählen, der die Interessen der Spieler während des gesamten Turniers vertritt. |
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Für die Turnierabwicklung (eines Top 10-/A-Cups) wird eine Jury bestimmt. Sie besteht aus dem Spielervertreter, einem NVV-Vertreter und einem Vertreter des Ausrichters. Für die Qualifikation besteht die Jury aus einem Spielervertreter des Teilnehmerfeldes und einem Vertreter des Ausrichters. Die Jury |
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* überwacht die
Einhaltung der Wettkampfbestimmungen, |
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18.9 |
Schiedsgerichte |
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Schiedsgerichte werden durch Spieler, soweit sie spielfrei oder bereits aus dem Turnier ausgeschieden sind, gestellt. In der Regel ist in der Siegerrunde der jeweilige Gewinner und in der Hoffnungsrunde der jeweilige Verlierer für das Schiedsgericht des nachfolgenden Spiels verantwortlich. Das Spiel um Platz 3 und 4 pfeift eines der fünftplatzierten Teams, sofern Ausrichter und Spieler kein freiwilliges Schiedsgericht stellen. |
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18.10 |
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit |
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18.10.1 |
Dem NVV obliegt die überregionale Öffentlichkeitsarbeit für die NVV-Beach-Tour. Die NVV-Geschäftsstelle stellt den Ausrichtern das ihr verfügbare Material über Beach-Volleyball, die gesamte NVV-Beach-Tour, die Turnierergebnisse, die Rangliste, die Preisgeldsituation, den (inter-)nationalen Beach-Volleyball-Sport sowie einen Presserohling samt Presseverteiler zur Verfügung. |
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18.10.2 |
Dem Ausrichter obliegt die örtliche, regionale Öffentlichkeitsarbeit mit regelmäßigen Vorinformationen, die Plakatierung, die Betreuung der Presse während des Turniers und die mediengerechte Nachbereitung des Turniers. (Plakat-Rohlinge können bei der NVV-Geschäftsstelle zum Preis von 0,50 Euro pro Plakat bestellt werden.) |
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18.10.3
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Auf allen Printmedien (Programmheft, Plakat, Ausschreibung etc.) ist das NVV-Logo zu berücksichtigen. Die Rechte an der Urheberschaft des NVV-Logos und des NVV-Beach-Logos liegen beim NVV. Alle anderen Rechte vorbehalten. Jeglicher Nachdruck, auch auszugsweise, insbesondere Vervielfältigung per Kopie und auf CD-/DVD-ROM sowie die Aufnahme in elektronische Datenbanken nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers und mit Quellenangabe. |
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18.10.4 |
Die Ausrichter werden seitens des NVV rechtzeitig mit den erforderlichen Turnierunterlagen und Informationen ausgestattet. Dazu gehören u.a. die Meldeformulare, Setzliste für das eigene Turnier, Ergebnislisten, Spielpläne, Termine und Infos über andere Turniere. Diese und weitere Infos zu den aktuellen Ranglisten, Alpha-Listen etc. sind auch unter www.nvv-beach.de abrufbar. |
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18.10.5 |
Jeder Ausrichter hat die Turnierausschreibung rechtzeitig (spätestens 8 Wochen vor Turnierbeginn) an die NVV-Geschäftsstelle zu senden. Auf Wunsch wird diese samt Homepage des Ausrichters im Internet beim jeweiligen Turnier als 'Link' hinterlegt. |
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Weitere Turnierinformationen (Öffentlichkeitsarbeit) können nachgereicht werden. |
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Die Spieler |
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19. |
Spielerstandards |
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Die Spieler tragen durch professionelles Auftreten vor, während und nach der Veranstaltung zum guten Erscheinungsbild der NVV-Beach-Cups bei und tun alles, um einen zügigen und korrekten Turnierablauf zu gewährleisten. Dazu gehören |
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* rechtzeitiges Anreisen
zum Turnierort, |
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19.1
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Die Teams haben in der angemeldeten Zusammensetzung zum Turnier anzutreten. Änderungen sind dem Ausrichter unverzüglich (spätestens jedoch 21 Tage vor Turnierbeginn) mitzuteilen. Sollte es danach (bis sieben Tage vor Turnierbeginn) zu Änderungen in der Teamzusammensetzung kommen, gelten folgende Regelungen (finanzielle Regelungen dazu sind unter Punkt 'V. Finanzen' zu finden): |
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a) |
Weist das neu formierte Team eine andere Punktzahl auf als das alte, wird es entsprechend der Punktliste neu gesetzt, sofern die Punkte 18.1 b-d erfüllt sind. |
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b) |
Um im Hauptfeld zu starten, muss das neu formierte Team mehr Punkte aufweisen als das beste Team der Quali-Liste. |
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c) |
Hat das neu formierte Team genügend Punkte, um zumindest in der Quali zu starten, wird es entsprechend seiner Teampunktzahl im Quali-Feld gesetzt. |
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d) |
Hat das neu formierte Team weniger Punkte als das auf den letzten Platz der Quali-Liste gesetzte Team, fällt das neu formierte Team aus dem Turnier heraus. |
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e) |
Besteht das neu formierte Team aus zwei anderen Spielern als das ursprünglich gemeldete, fällt es aus dem Turnier heraus und ein Nachrückerteam nimmt diesen Platz ein. |
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Erfolgt die Mitteilung über eine Änderung in der Teamzusammensetzung später als sieben Tage vor Turnierbeginn, kann der Ausrichter über den Ausschluss vom Turnier befinden und den frei werdenden Platz neu besetzen. |
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19.2 NEU! |
Wer im Rahmen eines zweitägigen BeachCups am Samstag oder während einer Qualifikation am Freitag bei einem in Niedersachsen stattfindenden BeachCup gleich welcher Kategorie ausscheidet, darf an keinem weiteren BeachCup dieses Wochenendes in Niedersachsen teilnehmen. |
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19.3 |
Verstöße gegen Punkt 19 sind im Strafenkatalog Spieler geregelt. |
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Die Finanzen |
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20. |
Genehmigungsgebühr |
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Für die Teilnahme an der NVV-Beach-Tour 2004 wird von den Ausrichtern folgende Genehmigungsgebühr (per Bankeinzug spätestens am 30.9.04) erhoben: |
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Top 10-Cups: |
400,- Euro |
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Zur Aufnahme der Top 10-BeachCups in die Ranglistenführung des DVV wird die zu entrichtende Genehmigungsgebühr von den Ausrichtern dieser Veranstaltungen zu gleichen Teilen erbracht. |
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21. |
Startgeld/Kaution |
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Die Festlegung der Höhe des Startgeldes und der Kaution pro Mannschaft bestimmt der Ausrichter. Die Zahlung kann per (online-)Überweisung, Einzugsermächtigung oder per Einreichung eines V-Schecks über das Startgeld und eines weiteren V-Schecks über die Kaution erfolgen. Der BVA empfiehlt folgende Richtwerte: |
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Top 10-Cups: |
Startgeld 35,- Euro
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und Kaution 40,- Euro |
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22. |
Ummeldungen |
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Die
kurzfristigen Ummeldungen von Teams haben in der Vergangenheit drastisch
zugenommen. Um die unnötige Mehrarbeit von Ausrichtern und NVV-Mitarbeitern
wirksam zu reduzieren, entrichten die Teilnehmer bei Ummeldungen zusätzlich
folgenden Beitrag pro Team und Turnier: |
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23. |
Abmeldungen |
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Meldet sich ein Team bis 21 Tage vor Turnierbeginn beim Ausrichter ab, so erhält es Startgeld, Kaution und evtl. erhobene Teilnehmergebühren komplett zurück. |
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Meldet sich ein Team nach Erhalt der schriftlichen Teilnahmebestätigung bis sieben Tage vor Turnierbeginn beim Ausrichter ab, so wird die Kaution erstattet, während das Startgeld und evtl. erhobene Teilnehmergebühren beim Ausrichter verbleiben. |
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Bei späterer Abmeldung verbleiben Startgeld, Kaution und evtl. erhobene Teilnehmergebühren komplett beim Ausrichter. |
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24. |
Verwaltungsgebühr |
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Um die Kosten für Verwaltung und Ranglistenführung finanzieren zu können, entrichten die Teilnehmer an Top 10- und A-Cups einen Beitrag in Höhe von 7,50 Euro pro Team und Turnier. Teilnehmer an B-Cups entrichten einen Beitrag in Höhe von 5,00 Euro und von C-Cups in Höhe von 2,00 Euro pro Team und Turnier. Teilnehmer an D-Cups sind von dieser Abgabe befreit. Diese Beträge sind bereits in den Startgeldern (siehe Punkt 21) enthalten. |
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25. |
Preisgeldgrenzen |
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Die NVV-Beach-Tour 2004 setzt sich aus Turnieren unterschiedlicher Kategorien zusammen. Eine Richtlinie für die Zuordnung eines Turnieres zu einer Kategorie ist u.a. die Höhe des Preisgeldes, das wie folgt vorgegeben wird (Preisgeldgewinne sind steuerpflichtig!): |
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Kategorie |
Preisgeld Männer |
Preisgeld Frauen |
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Top 10 |
1.250,- bis 4.000,- Euro |
1.250,- bis 4.000,- Euro |
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A |
750,- bis 1.000,- Euro |
750,- bis 1.000,- Euro |
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B |
Sachpreise |
Sachpreise |
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C |
Sachpreise |
Sachpreise |
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D |
Sachpreise |
Sachpreise |
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Aufgrund einer DVV-Vorgabe darf das ausgeschüttete Preisgeld pro Turnier (Männer- und Frauenfeld addiert) nicht mehr als 7.500,- Euro betragen. |
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26. |
Preisgeldverteilung |
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Der BVA hat folgenden Schlüssel für die Preisgeldverteilung festgelegt: |
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Platzierung |
bis 8 Teams |
bei 12 Teams |
ab 16 Teams |
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1. Platz |
34 % |
34 % |
30 % |
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2. Platz |
24 % |
22 % |
22 % |
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3. Platz |
18 % |
16 % |
16 % |
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4. Platz |
12 % |
10 % |
10 % |
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5./6. Platz |
6 % |
6 % |
6 % |
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7./8. Platz |
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3 % |
3 % |
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9.-12. Platz |
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1 % |
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Sollten sich nach prozentualer Errechnung Preisgeldauszahlungen unter 10,- Euro ergeben, so werden diese durch den Ausrichter auf die anderen Preisgeldränge verteilt. |
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27. |
Eintrittsgelder |
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Auf sämtlichen Turnieren der NVV-Beach-Tour 2004 dürfen keine Eintrittsgelder genommen werden und der freie Zugang für Spieler und Zuschauer muss gewährleistet sein. Über Ausnahmen (z.B. Beach-Cups in Freibädern) entscheidet der BVA. |
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Ranglisten |