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NVV-Beach-Tour
2010 |
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I. |
Grundsätzliches |
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|---|---|---|
| 1. | Zeitraum | |
| 2. | Bewerbungen | |
| 3. | Turnierverteilung | |
| 4. | Steuerpflicht | |
| 5. | GEMA | |
| 6. | Sponsoring | |
| 7. | Einbindung der örtlichen Vereine | |
| II. | Landesmeisterschaft |
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|---|---|---|
8. |
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III. |
Allgemeines |
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| 9. | Spielregeln | |
| 10. | Startberechtigung | |
| 11. | Lizenznummer | |
| 12. | Turnierkategorien | |
| 13. | Turniermodus | |
| 14. | Wertigkeit der Turniere | |
| 15. | Rangliste | |
| 16. | Poke shot! | |
| 17. | Internet | |
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IV. |
Die Ausrichter |
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|---|---|---|
| 18. | Turnier-Standards | |
| 18.1 | Präsentation | |
| 18.2 | Spielfelder und Nebenanlagen | |
| 18.3 | Spielbälle | |
| 18.4 | Meldemodalitäten | |
| 18.5 | Betreuung der Teilnehmer | |
| 18.6 | Durchführung eines Turniers | |
| 18.7 | Die Qualifikation | |
| 18.8 | Technical Meeting/Begrüßung | |
| 18.9 | Jury | |
| 18.10 | Schiedsgerichte | |
| 18.11 | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | |
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V. |
Die Spieler |
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|---|---|---|
| 19. | Spielerstandards | |
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VI. |
Die Finanzen |
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|---|---|---|
| 20. | Genehmigungsgebühr | |
| 21. | Startgeld/Kaution | |
| 22. | Ummeldungsgebühr | |
| 23. | Abmeldungen | |
| 24. | Verwaltungsgebühr | |
| 25. | Preisgeldgrenzen | |
| 26. | Preisgeldverteilung | |
| 27. | Eintrittsgelder | |
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I. |
Grundsätzliches |
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1. |
Die NVV-Beach-Tour 2010 besteht aus einer Vielzahl von Turnieren der Kategorien Top 10 bis D für Frauen- und Männerteams im Zeitraum 23.4.-29.8.2010. Die Festlegung der Anzahl der Turniere, der Kategorien und die Vergabe eines Turnieres der NVV-Beach-Tour 2010 erfolgt durch den Beach-Volleyball-Ausschuss (BVA) des NVV. |
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Bis zum 10.1.2010 können sich Ausrichter beim NVV für die Ausrichtung eines Turniers innerhalb der NVV-Beach-Tour 2010 bewerben. Ausrichtern von Top 10-Cups wird Terminschutz gewährt. Über Ausnahmen entscheidet der BVA. |
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Der BVA strebt eine regionale Ausgewogenheit bei der Vergabe von Top 10- bis D-Cups an. Grundsätzlich wird der BVA im Interesse der Spieler versuchen, Terminüberschneidungen zu vermeiden und eine gleichmäßige Verteilung der Veranstaltungen innerhalb der NVV-Beach-Tour 2010 sicher zu stellen. |
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Jeder Spieler wird bei einem eventuellen Preisgeldgewinn steuerpflichtig und muss diesen wie jede Nebeneinnahme selbst versteuern. (Achtung: Für nicht-deutsche Spieler gelten andere Bestimmungen.) Die ausgeschriebenen Preisgeldgewinne sind Bruttobeträge. Ebenso ist jeder Ausrichter für eventuelle steuerliche Verpflichtungen aus der Veranstaltung selbst zuständig. |
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Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sog. Pausenmusik) sind bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern vom jeweiligen Ausrichter bei der GEMA nicht meldepflichtig, sofern dieser Mitglied im LandesSportBund Niedersachsen ist. Ständig laufende Musik und Feten/Feiern sind nach wie vor anzumelden! Bei Nichteinsendung ordnungsgemäß ausgefüllter Programmformulare läuft der Veranstalter Gefahr, mit einer Vertragsstrafe belegt zu werden. |
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Jeder Ausrichter hat das Recht, eigene Sponsoren an seine Veranstaltung zu binden. Falls der NVV für die gesamte NVV-Beach-Tour (oder lediglich für die Top 10-Cups) Sponsoren findet, wird er diese den Ausrichtern bis zum 1.2.2010 anbieten. Ausrichter von Top 10-Cups sind dann verpflichtet, vier Banden à drei Meter des Turniersponsors werbewirksam aufzustellen. |
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Zur Zeit existierende NVV-Sponsoren können nur gegen Provision und über den NVV gewonnen werden. Ausgenommen hierbei sind ältere Rechte von Ausrichtern. |
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III. |
Allgemeines |
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Spielregeln |
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Gespielt wird nach den Offiziellen Beach-Volleyball-Spielregeln inkl. der Tests des Deutschen Volleyball-Verbandes für 2010 (vgl. Infos zur Schiedsrichterausbildung). |
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Startberechtigung |
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Startberechtigt sind alle Spieler, die sich beim jeweiligen Ausrichter offiziell anmelden, die jeweilige Meldegebühr entrichten, im Besitz einer NVV-Beach-Lizenznummer sind und diese Durchführungsbestimmungen kennen und anerkennen. |
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Jeder Spieler erhält kostenlos eine NVV-Beach-Lizenznummer von der NVV-Geschäftsstelle, die bei jeder Meldung zu einem Turnier der NVV-Beach-Tour mit anzugeben ist. Für die Richtigkeit und Aktualisierung der Daten ist der Spieler selbst verantwortlich. |
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| Neue Spieler erhalten nach der jeweils ersten Anmeldung zu einem Turnier der NVV-Beach-Tour ihre Lizenznummer beim Ausrichter oder finden sie im Internet unter www.nvv-beach.de/regularien/beachlizenzsuche. | ||
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Turnierkategorien |
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NEU! |
Um Spielern wie
Ausrichtern eine Hilfestellung bei der Einordnung der jeweiligen Veranstaltung
zu geben, gelten für die Zusammenstellung des Teilnehmerfeldes
folgende Richtwerte aus dem Hallenvolleyball |
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* Top 10-Cups: * A-Cups: * B-Cups: * C-Cups: |
offen offen bis einschließlich RL bis einschließlich LL |
| Für D-Cups ist das Teilnehmerfeld (in seiner Abgrenzung nach 'oben') vorgeschrieben und beschränkt sich auf Beach-Volleyball-Einsteiger, die in der Halle in der Bezirksklasse oder tiefer spielen, auf Spieler der Kreisligen und Kreisklassen sowie auf Hobbyspieler. | ||
| Die Ausrichter von D-Cups haben die Möglichkeit, ihre Veranstaltung in Absprache mit dem BVA leistungsmäßig oder geographisch zu begrenzen. | ||
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Turniermodus |
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In 2010 wird es drei Spielmodi geben, die vom Ausrichter in der jeweiligen Turnier-Ausschreibung vor Turnierbeginn bekannt gemacht werden: |
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| * Top 10-Cups * A-Cups * B-Cups * C-Cups * D-Cups |
Double Elimination Double Elimination Double Elimination, Gruppenspiele oder Pool Play Double Elimination, Gruppenspiele oder Pool Play Double Elimination, Gruppenspiele oder Pool Play |
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Wertigkeit der Turniere |
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Bei jedem Turnier der NVV-Beach-Tour besteht die Möglichkeit, Ranglistenpunkte zu sammeln, um sich für das NVV-Finale zu qualifizieren. Die Anzahl der zu vergebenden Punkte werden durch die Platzierung, die Kategorie und die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften bestimmt. |
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14.1 |
Faktor 1 (Platzierung) |
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1. Platz |
30 |
Punkte |
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Faktor 2 (Kategorie) |
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Top 10-Cups |
Multiplikationsfaktor
20 |
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Faktor 3 (Teilnehmerzahl) |
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weniger als 8 Teams |
Multiplikationsfaktor
2 |
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DVV-Wertung der Top 10- und A-Cups |
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Alle Top 10-Cups der NVV-Beach-Tour 2010 werden für die nationale Rangliste (Kategorie 1 oder 2) gewertet und unterliegen daher den DVV-Kriterien. Bei den GBCs, die gleichzeitig als Top 10-Cup gewertet werden, kommt mind. ein Drittel der Spieler aus der NVV-Rangliste. Das Zulassen und Setzen erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel aus der Rangliste des NVV und des DVV. |
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Die Rangliste der NVV-Beach-Tour 2010 wird durch die NVV-Geschäftsstelle geführt und bearbeitet. Es werden eine Team- und eine Einzelrangliste geführt. |
| In die Rangliste gehen die acht punktbesten Turnierresultate eines Spielers ein. | |
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Es werden 10% der Ranglistenpunkte aus dem Vorjahr in die Rangliste übernommen. Diese Vorjahrespunkte werden behandelt wie ein Turnier, d.h. sie werden aus der Wertung genommen, wenn acht Turniere mit höherer Punktzahl gespielt wurden. |
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POKE SHOT! |
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Jeder in der NVV-Rangliste geführte Spieler und jeder Ausrichter eines Turnieres im Rahmen der NVV-Beach-Tour 2010 erhält (voraussichtlich in der 10. KW) die erste Ausgabe der offiziellen Beach-Infos des NVV 'ANTENNE, Sonderausgabe POKE SHOT!' kostenlos. |
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Sämtliche
Informationen zum Thema Beach-Volleyball in Niedersachsen samt Durchführungsbestimmungen
zur NVV-Beach-Tour 2010 und Anmeldeformulare sind auch unter www.nvv-beach.de
bzw. www.nvv-service.de zu finden. |
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Die Ausrichter |
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Ausrichter eines BeachCups innerhalb der NVV-Beach-Tour 2010 kann nur werden, wer |
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18. |
Turnier-Standards |
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Alle Turniere der NVV-Beach-Tour haben Standards zu erfüllen, um gegenüber den Spielern, den Zuschauern, den Sponsoren und der Öffentlichkeit ein einheitliches Bild abzugeben. Zusätzlich dienen diese Standards sowohl den Spielern als auch den Ausrichtern als Sicherheit in der Durchführung von Beach-Volleyball-Turnieren. Eine Nicht-Beachtung dieser Standards (die im Folgenden aufgeführt und für die jeweiligen Kategorien unterschiedlich formuliert sind) können (auch nachträglich) den Ausschluss für weitere Turniere aus der NVV-Beach-Tour bzw. eine Bestrafung nach dem jeweils gültigen Strafenkatalog zur Folge haben. |
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Präsentation (für Top 10-Cups Pflicht, für A- bis D-Cups empfohlen) |
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Die Sponsorenerwartungen und das Medieninteresse, aber auch die Zuschauergewinnung verpflichten alle Beteiligten zu einer professionellen Präsentation und Abwicklung der Veranstaltung. Das Erscheinungsbild der Veranstaltung entscheidet über deren Erfolg und damit über die weitere Anerkennung aller Turniere der NVV-Beach-Tour insgesamt. |
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18.1.2 |
Zum Zwecke der gemeinsamen Außendarstellung stellt der NVV dem Ausrichter eines Top 10-Cups eine NVV-Flagge, eine NVV-Beach-Volleyball-Bande und ggf. eine NVV-Beach-Tour-Flagge zur Verfügung. |
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18.1.3 |
Der Veranstaltungsort ist sorgfältig auszuwählen. Bei der Errichtung der Spielfelder und dem Aufbau der Nebenanlagen ist den hohen Anforderungen an die sportlichen Ziele der Turniere und der Darstellung der Veranstaltung Rechnung zu tragen. |
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18.1.4 |
Dem Ausrichter muss es gelingen, ein für das Publikum attraktives Umfeld zu schaffen. Auf erhöhtem Platz (Podium) müssen Ansagen und Musik geboten werden, die die ganze Veranstaltung durch Information, Zuschauerunterhaltung und ggf. Werbung begleiten. Mit Verkaufsständen sollte nicht nur die Versorgung sichergestellt, sondern auch das allgemeine Interesse geweckt werden. |
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18.1.5 |
Auf Top 10-Cups sind Tribünen (auch Naturtribünen) mit mindestens 100 Sitzplätzen Pflicht. Diese sollten sich nahtlos in die Veranstaltung integrieren. A- bis D-Cups wird empfohlen, ausreichend Sitzgelegenheiten für Zuschauer anzubieten. Ausnahmegenehmigungen erteilt ausschließlich der BVA. |
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18.1.6 |
Für die Zuschauer ist auf einer Übersichtstafel umfassend über den Turnierablauf, die Ergebnisse, die Rangliste, die Rahmenbedingungen etc. zu informieren. |
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Spielfelder und Nebenanlagen |
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Die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften wird grundsätzlich durch den Ausrichter festgelegt. Der Ausrichter eines zweitägigen Turniers darf bei einem Ein-Feld-Turnier 12 Frauen- oder 12 Männerteams, bei einem Zwei-Feld-Turnier 24 Frauen- oder 24 Männerteams und bei einem Drei-Feld-Turnier 32 Frauen- oder 32 Männerteams im Hauptfeld zulassen. Bei noch größeren Turnieren gilt die Formel: max. 8 Teams pro Spielfeld. |
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18.2.1 |
Die Mindest-Abmessungen je Spielfeld betragen inklusive Freizonen |
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* 12 m x 22 m (Top
10-, A- und B-Cups) |
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Die Spielfelder dürfen sich gegenseitig nicht behindern (Abstände; keine zwei Netzanlagen an einem Pfosten). Sollten die Platzverhältnisse eine Anordnung der Felder hintereinander erforderlich machen, so ist durch bauliche Maßnahmen (Aufstellen von mehreren Banden und Fangnetzen) sicherzustellen, dass der Spielbetrieb auf den Feldern nicht beeinträchtigt wird. Die Felder sollen in engem räumlichen Zusammenhang stehen, so dass die Veranstaltung einheitlich präsentiert werden kann. |
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18.2.2 |
Die Spielfeldoberfläche muss aus gleichmäßigem Sand bestehen, so eben und einheitlich wie möglich (ohne Steine). Die Spielfeldoberfläche darf für die Spieler keine Verletzungsgefahr aufweisen und sollte, soweit kein Naturstrand zur Verfügung steht, aus feinkörnigem Sand (Kornstärke 0-2 mm) bestehen. Die Sandtiefe beträgt mindestens 30 cm. (Eine Bauanleitung für Beach-Volleyball-Anlagen gibt's im Internet oder bei der NVV-Geschäftsstelle.) |
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18.2.3 |
Die Netzanlage mit den Begrenzungslinien ist entsprechend den Beach-Volleyball-Spielregeln aufzubauen. Die Netzanlage muss fest und sicher verankert sein und darf keine verletzungsgefährdenden Teile aufweisen. Als Begrenzungslinien sollen Farbbänder (5-8 cm breit) aus strapazierfähigem Material mit deutlichem Farbkontrast zum Sand verwendet werden. (Auf Top 10- und A-Cups sind Courtlines Pflicht, auf B-, C- und D-Cups reicht sog. Baustellenband.) |
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18.2.4 |
An einem Feld für Männer und an einem Feld für Frauen sind ein Schiedsrichterstuhl (Top 10-Cups), vier Plastikstühle für die Spieler (Top 10-Cups) und eine Anzeigetafel (Top 10- bis D-Cups) aufzustellen. Ein Netzpfostenschutz (vor allem für Top 10-Cups) wird empfohlen. |
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Auf allen Turnieren sind für die Teilnehmer ein Spielerzelt bzw. Pavillon (möglichst geschlossen) als Abstellmöglichkeit für Bekleidung und Sportsachen, Umkleide- und Duschmöglichkeiten sowie Toiletten in Spielfeldnähe vorzusehen. Sollten keine Duschmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden sein, ist ein Wasserschlauch zum Abspritzen des Sandes vom Körper zu stellen. |
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Spielbälle |
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NEU! |
Offizielle Spielbälle der
NVV-Beach-Tour 2010 sind der MIKASA VLS
200 und der MIKASA VLS 300.
Sollten sich die Spieler auf keinen gemeinsamen Spielball einigen können,
entscheidet der l. Schiedsrichter (siehe Regelkommentar zu Regel 3). |
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Meldemodalitäten |
18.4.1
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Meldeschluss ist jeweils sonntags, 24:00 Uhr; zwei Wochen vor Turnierbeginn. Die von den Spielern beim Ausrichter eingehenden Meldeunterlagen, sind spätestens 12 Tage vor dem Turnier mittels zur Verfügung gestellten Zugang unter www.nvv-service.de aktuell einzutragen. |
NEU! |
Die Zulassung zum Top 10- und/oder A-Cup erfolgt jeweils dienstags, eineinhalb Wochen vor Turnierbeginn. Vorausgesetzt, die Ausrichter erfüllen Punkt 18.4.1 und die DVV-Punkte des vorherigen Wochenendes sind berechnet und veröffentlicht. |
| Um die Ranglistenführung zu vereinfachen, wurden durch die NVV-Geschäftsstelle einheitliche Meldeformulare für alle Ausrichter der NVV-Beach-Tour entwickelt. Die Ausrichter können diese ergänzen, wenn sie weitere Angaben benötigen. Die NVV-Vorgaben dürfen nicht verändert werden. | |
18.4.2
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Der Ausrichter lädt die Spieler spätestens 10 Tage vor Turnierbeginn schriftlich ein. Beigefügt werden muss eine Anreisebeschreibung, ein Hinweis auf Parkmöglichkeiten und ggf. deren Kosten, eine Teilnehmerliste sowie Informationen zum Spielbeginn, zum Spielmodus, einer Qualifikation und den Rahmenbedingungen wie z.B. Übernachtung und Frühstück. |
18.4.3 |
Die Setzliste wird durch den NVV nach der Rangliste mit dem Stand fünf Tage vor Turnierbeginn erstellt und den Ausrichtern im Internet zur Verfügung gestellt. Voraussetzung hierzu ist die Einhaltung der unter Punkt 18.4.1 und 18.4.4 genannten Termine. Abweichungen von der Setzliste sind nur durch Absprache mit dem BVA möglich. Die für das Turnier gültige NVV-Setzliste ist im Spielerbereich gut sichtbar auszuhängen. |
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Jeder Ausrichter muss eine zügige und vollständige Ergebnismeldung des Turniers gewährleisten, damit diese Ergebnisse umgehend in die Rangliste einfließen können und nachfolgenden Ausrichtern bzw. zur Erarbeitung aktueller Setzlisten zur Verfügung stehen. Diese Information muss daher unmittelbar nach Turnierende (spätestens jedoch bis montags, 9:00 Uhr) mittels zur Verfügung gestellten Zugang im Internet unter www.nvv-service.de aktuell eingetragen sein. |
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Betreuung der Teilnehmer |
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Bei allen Zwei-Tages-Turnieren hat der Ausrichter kostenfreie/kostengünstige Übernachtungsmöglichkeiten (inkl. Frühstück) für das gesamte Teilnehmerfeld (Turnhalle, Zeltplatz o.ä.) mit sanitären Anlagen in unmittelbarer Nähe anzubieten. |
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18.5.2 |
Der Ausrichter von Top 10- und A-Cups sorgt für kostengünstige Speisen und Getränke, die während der gesamten Spieldauer in unmittelbarer Nähe des Sportgeländes zur Verfügung stehen (Ausrichtern von B-, C- und D-Cups wird dieser Service empfohlen). Bei den Top 10-Cups erhalten die Spieler Mineralwasser, Fruchtsäfte oder Elektrolythgetränke und Salzstangen kostenfrei. Die Preise für Speisen und Getränke müssen in der jeweiligen Turnier-Ausschreibung bekannt gegeben werden. |
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Der Ausrichter sorgt für die Sicherheit der Teilnehmer und schließt für die Teilnehmer und Helfer eine Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung ab. |
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18.6 |
Durchführung eines Turniers |
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Die Zulassung zum Turnier und die Einteilung in Hauptfeld und Qualifikation wird vom Ausrichter festgelegt und den Teams 10 Tage vor Turnierbeginn schriftlich mitgeteilt (Datum des Poststempels oder der eMail). |
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18.6.2 |
Die Setzlisten des Hauptfeldes und der Qualifikation werden anhand der Teampunktzahl der Rangliste (fünf Tage vor dem jeweiligen Turnier) erstellt. Teams mit gleicher Punktzahl werden gelost. |
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18.6.3 |
Die Besetzung des Hauptfeldes von A-Cups wird (unter Berücksichtigung der DVV-Kriterien, siehe Punkt 14.2) wie folgt festgelegt: |
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32er-Turnier: |
20 Teams aus der Rangliste |
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24er-Turnier: |
14 Teams aus der Rangliste |
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16er-Turnier: |
9 Teams aus der Rangliste |
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12er-Turnier: |
6 Teams aus der Rangliste |
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| 18.6.4 NEU! |
Turniere der DVV-Kategorie 1 und 2 (alle Top 10- und ausgewählte A-Cups) unterliegen den besonderen Zulassungs- und Setzungskriterien des DVV. Die Durchführungsbestimmungen für Turniere der Landesverbände mit Wertung in der Deutschen Rangliste 2010 gibt's hier. |
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18.6.5 |
Zur Förderung der Jugendarbeit im BeachVolleyball, stehen den Jugendlichen in allen Turnieren sämtlicher Kategorien der NVV-Beach-Tour WildCards zur Verfügung. Bei Turnieren mit bis zu 12 Teams kann eine WildCard an Jugendteams vergeben werden; bei größeren Turnieren können zwei WildCards an Jugendteams vergeben werden. |
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Sollte der NVV von seinen WildCards Gebrauch machen, so hat er diese 15 Tage vor Turnierbeginn dem Veranstalter zu melden. Voraussetzung ist die Einhaltung der Termine durch den Ausrichter (s. Punkt 18.4). Werden keine WildCards vergeben, gehen diese Plätze zusätzlich an weitere Teams aus der Rangliste. |
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Die Qualifikation |
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Für Top
10- und A-Cups ist das Ausschreiben einer Qualifikation möglich. Die Qualifikation soll die Standards des
Hauptfeldes (komplett aufgebaute Spielfelder, kostenfreie Getränke,
Zugang zum Spielerzelt etc.) erfüllen. |
| 18.7.1 |
Für die Qualifikation gelten (unter Berücksichtigung der DVV-Kriterien, siehe Punkt 18.6.4) folgende Bestimmungen: |
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- bei einer Ein-Feld-Quali sind
8 Teams zugelassen, |
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24er-Turnier: |
18 Teams aus der Rangliste |
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20er-Turnier: |
16 Teams aus der Rangliste |
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16er-Turnier: |
12 Teams aus der Rangliste |
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12er-Turnier: |
9 Teams aus der Rangliste |
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8er-Turnier: |
6 Teams aus der Rangliste |
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Wird keine Qualifikation gespielt oder werden keine WildCards vergeben, gehen diese Plätze zusätzlich an weitere Teams aus der Rangliste. |
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Technical Meeting/Begrüßung |
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| Der Ausrichter führt zu Beginn des jeweiligen Turniers ein Technical Meeting/eine Begrüßung durch, in der er die wichtigsten Punkte zum Ablauf und zu den Rahmenbedingungen des Turniers darstellt. | |
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Zu Beginn des Technical Meetings/der Begrüßung lässt der Ausrichter von den teilnehmenden Spielern einen Spielervertreter wählen, der die Interessen der Spieler während des gesamten Turniers vertritt. |
| Der Ausrichter stellt die Anwesenheit der eingeladenen Teams fest. Pro Team muss mind. ein Spieler anwesend sein. | |
| Sollte einem eingeladenen Team die Teilnahme am Technical Meeting/der Begrüßung unverschuldet durch Autopanne oder Stau nicht möglich sein, so sind diese Spieler verpflichtet, sich vor dem Technical Meeting/der Begrüßung beim Ausrichter telefonisch abzumelden. | |
| Über das Verbleiben dieses Teams im Teilnehmerfeld, das Nachnominieren von anderen Teams und das weitere Vorgehen bei der Gestaltung des Spielplans, entscheidet die Turnier-Jury abschließend (das -auch nachträgliche- Vorlegen von Attesten oder Unabkömmlichkeitsbescheinigungen hat keine Auswirkungen auf diese Entscheidungen). | |
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Der Ausrichter kann den Spielbeginn nach Geschlechtern unterschiedlich
gestalten (z.B. Männer 10:00 Uhr und Frauen 12:00 Uhr). Voraussetzung
ist, dass die Spieler spätestens mit der Einladung zum Turnier
darauf hingewiesen werden. |
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Jury |
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Für die Turnierabwicklung (eines Top 10-/A-Cups) wird eine Jury bestimmt. Sie besteht aus dem Spielervertreter, einem NVV-Vertreter und einem Vertreter des Ausrichters. Für die Qualifikation sowie für B-, C- und D-Cups besteht die Jury aus einem Spielervertreter des Teilnehmerfeldes und einem Vertreter des Ausrichters. Die Jury |
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NEU! |
* überwacht die
Einhaltung der Wettkampfbestimmungen, |
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Schiedsgerichte |
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| Schiedsgerichte werden durch Spieler, soweit sie spielfrei oder bereits aus dem Turnier ausgeschieden sind, gestellt. In der Regel ist in der Siegerrunde der jeweilige Gewinner und in der Hoffnungsrunde der jeweilige Verlierer für das Schiedsgericht des nachfolgenden Spiels verantwortlich. Das Spiel um Platz 3 und 4 pfeift eines der fünftplatzierten Teams, sofern Ausrichter und Spieler kein freiwilliges Schiedsgericht stellen. | |
| Zur regelkonformen Übernahme dieser Schiedsrichter-Verpflichtungen, muss im Hauptfeld eines Top 10-Beach-Cups mindestens einer der beiden Spieler pro Team eine Beach-Schiedsrichter-Lizenz besitzen. Bei Nichtgestellung eines lizenzierten Schiedsgerichts verliert das entsprechende Team die Kaution an den Ausrichter. | |
| Bei den DVV-Turnieren der Kategorie 1 (alle Top 10-Beach-Cups im NVV) müssen spätestens ab den Spielen um DVV-Punkte (ab Platz 7) lizenzierte Schiedsrichter eingesetzt werden. (Infos zur Beach-Schiri-Ausbildung im NVV gibt's hier) | |
NEU! |
Verhängt ein Schiedsgericht eine oder mehrere rote Karten, Hinausstellungen oder Disqualifikationen, so teilt der 1.Schiedsrichter dieses unmittelbar nach Spielende dem Turnierleiter mit. Dieser meldet die verhängten Sanktionen unter Nennung von Name, Vorname und Beachlizenz unmittelbar nach Turnierende an die NVV-Geschäftsstelle zur Weiterleitung an den DVV. |
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit |
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18.11.1 |
Dem NVV obliegt die überregionale Öffentlichkeitsarbeit für die NVV-Beach-Tour. Die NVV-Geschäftsstelle stellt den Ausrichtern das ihr verfügbare Material über Beach-Volleyball, die gesamte NVV-Beach-Tour, die Turnierergebnisse, die Rangliste, die Preisgeldsituation, den (inter-)nationalen Beach-Volleyball-Sport sowie einen Presserohling samt Presseverteiler zur Verfügung. |
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18.11.2 |
Dem Ausrichter obliegt die örtliche, regionale Öffentlichkeitsarbeit mit regelmäßigen Vorinformationen, die Plakatierung, die Betreuung der Presse während des Turniers und die mediengerechte Nachbereitung des Turniers. (Plakat-Rohlinge können bei der NVV-Geschäftsstelle zum Preis von 0,60 Euro pro Plakat bestellt werden.) |
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18.11.3
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Auf allen Printmedien (Programmheft, Plakat, Ausschreibung etc.) ist das NVV-Logo zu berücksichtigen. Die Rechte an der Urheberschaft des NVV-Logos und des NVV-Beach-Logos liegen beim NVV. Alle anderen Rechte vorbehalten. Jeglicher Nachdruck, auch auszugsweise, insbesondere Vervielfältigung per Kopie und auf CD-/DVD-ROM sowie die Aufnahme in elektronische Datenbanken nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers und mit Quellenangabe. |
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Die Ausrichter werden seitens des NVV rechtzeitig mit den erforderlichen Turnierunterlagen und Informationen ausgestattet. Dazu gehören u.a. die Meldeformulare, Setzliste für das eigene Turnier, Ergebnislisten, Ranglisten, Spielpläne, Termine und Infos über andere Turniere. Diese und weitere Infos sind auch unter www.nvv-beach.de und www.nvv-service.de abrufbar. |
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18.11.5 |
Jeder Ausrichter hat die Turnierausschreibung rechtzeitig (spätestens vier Wochen vor Turnierbeginn) an die NVV-Geschäftsstelle zu senden. Auf Wunsch wird diese samt Homepage des Ausrichters im Internet beim jeweiligen Turnier als 'Link' hinterlegt. |
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Weitere Turnierinformationen (Öffentlichkeitsarbeit) können nachgereicht werden. |
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Die Spieler |
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Eine Teamanmeldung kann vom Ausrichter nur noch dann bearbeitet werden, wenn |
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19. |
Spielerstandards |
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Die Spieler tragen durch professionelles Auftreten vor, während und nach der Veranstaltung zum guten Erscheinungsbild der NVV-Beach-Cups bei und tun alles, um einen zügigen und korrekten Turnierablauf zu gewährleisten. Alle Spieler, die sich zu einem Turnier innerhalb der NVV-Beach-Tour anmelden, verpflichten sich mit ihrer Anmeldung: |
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* Kennen und Anerkennen der Durchführungsbestimmungen zur NVV-Beach-Tour 2010, |
| 19.1 | Um Doppelmeldungen rechtzeitig als solche zu erkennen, müssen diese schriftlich beim jeweiligen Ausrichter und der NVV-Geschäftsstelle eingereicht werden. Erst nach Zulassung bzw. Bestätigung durch den betroffenen Ausrichter, gilt diese Turniermeldung als angenommen. | |
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Es besteht für alle Spieler/innen ein generelles Doppelmelderecht zu Turnieren der nationalen Serie und den NVV-Beach-Cups. Voraussetzung einer zu behandelnden Doppelmeldung ist der zeitliche Abstand von mind. einem Kalendertag zwischen nationaler Qualifikation und Hauptfeld des Top 10-/A-Beach-Cups sowie die Erfüllung sämtlicher Zulassungskriterien des NVV. | |
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Bei einer Doppelmeldung muss die Absage zu dem gemeldeteten Top 10-/A-Beach-Cup unmittelbar nach Ende der eigenen Spiele, spätestens bis 20:00 Uhr (MESZ) am Tag der nationalen Qualifikation bzw. ein Tag vor Beginn des Top 10-/A-Beach-Cups beim entsprechenden Ausrichter erfolgen. Diese Teams haben eine Absageverpflichtung gegenüber dem NVV und dem Ausrichter. Sollte dieser Verpflichtung nicht nachgekommen werden, greifen die Sanktionen des NVV. Diese sind bis zu einer gewissen Frist, spätestens bis vier Wochen nach dem Turnier, zu begleichen. Bei Versäumen dieser Frist kann der Sanktionskatalog gem. Ziffer 13.6 BVO des DVV "Spieler mit finanziellen Verbindlichkeiten beim Veranstalter und/oder Verband" Anwendung finden. | |
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Bei kurzfristigen Absagen aufgrund einer entsprechend erfolgreichen Qualifikation zum nationalen Turnier, werden diese Teams der Mindestanzahl an teilnehmenden Teams zugeschrieben. | |
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19.2
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Die Teams haben in der angemeldeten Zusammensetzung zum Turnier anzutreten. Änderungen sind dem Ausrichter unverzüglich (spätestens jedoch 14 Tage vor Turnierbeginn) mitzuteilen. Sollte es danach (bis sieben Tage vor Turnierbeginn) zu Änderungen in der Teamzusammensetzung kommen, gelten folgende Regelungen (finanzielle Regelungen dazu sind unter Punkt 'V. Finanzen' zu finden): |
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a) |
Weist das neu formierte Team eine andere Punktzahl auf als das alte, wird es entsprechend der Punktliste neu gesetzt, sofern die Punkte 19.2 b-d erfüllt sind. |
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b) |
Um im Hauptfeld zu starten, muss das neu formierte Team mehr Punkte aufweisen als das beste Team der Quali-Liste. |
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c) |
Hat das neu formierte Team genügend Punkte, um zumindest in der Quali zu starten, wird es entsprechend seiner Teampunktzahl im Quali-Feld gesetzt. |
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d) |
Hat das neu formierte Team weniger Punkte als das auf den letzten Platz der Quali-Liste gesetzte Team, fällt das neu formierte Team aus dem Turnier heraus. |
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e) |
Besteht das neu formierte Team aus zwei anderen Spielern als das ursprünglich gemeldete, fällt es aus dem Turnier heraus und ein Nachrückerteam nimmt diesen Platz ein. |
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19.3 |
Wer im Rahmen eines zweitägigen BeachCups am Samstag oder während einer Qualifikation am Freitag bei einem in Niedersachsen stattfindenden BeachCup gleich welcher Kategorie ausscheidet, darf an keinem weiteren BeachCup dieses Wochenendes in Niedersachsen teilnehmen (genehmigte Doppelmeldungen sind davon nicht betroffen). |
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19.4 |
Verstöße gegen Punkt 19 sind im Strafenkatalog Spieler geregelt. |
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Die Finanzen |
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Genehmigungsgebühr |
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Für die Teilnahme an der NVV-Beach-Tour 2010 wird von den Ausrichtern mittels zu erteilender Einzugsermächtigung folgende Genehmigungsgebühr erhoben: |
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Top 10-Cups: |
400,- Euro |
| Diese Beträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. | |
| Zur Aufnahme der Top 10-Cups in die Ranglistenführung des DVV wird die zu entrichtende Genehmigungsgebühr von den Ausrichtern dieser Veranstaltungen zu gleichen Teilen erbracht. | |
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Nach Genehmigung der BeachCups durch den BVA am 3.2.10, hinterlegen die Ausrichter von Top 10-Beach-Cups eine Kaution in Höhe von 1.000,- Euro beim NVV. Diese wird mittels erteilter Einzugsermächtigung bis zum 28.2.10 vom NVV erhoben. Nach der Veranstaltung des Top 10-Beach-Cups wird diese Kaution mit den anfallenden Gebühren verrechnet. |
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21. |
Startgeld/Kaution |
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Die Festlegung der Höhe des Startgeldes und der Kaution pro Mannschaft bestimmt der Ausrichter. Die Zahlung kann per (online-)Überweisung oder Einzugsermächtigung erfolgen. Der BVA empfiehlt folgende Richtwerte: |
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Top 10-Cups: |
Startgeld 40,- Euro |
und Kaution 40,- Euro |
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22. |
Ummeldungen/Nachmeldungen |
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Die
kurzfristigen Ummeldungen/Nachmeldungen von Teams haben in der Vergangenheit drastisch
zugenommen. Um die unnötige Mehrarbeit von Ausrichtern und NVV-Mitarbeitern
wirksam zu reduzieren, entrichten die Teilnehmer bei Ummeldungen/Nachmeldungen zusätzlich folgenden Beitrag pro Team und Turnier: |
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Abmeldungen |
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Meldet sich ein Team bis 14 Tage vor Turnierbeginn beim Ausrichter ab, so erhält es Startgeld, Kaution und evtl. erhobene Teilnehmergebühren komplett zurück. |
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Meldet sich ein Team nach Erhalt der schriftlichen Teilnahmebestätigung bis sieben Tage vor Turnierbeginn beim Ausrichter ab, so wird die Kaution erstattet, während das Startgeld und evtl. erhobene Teilnehmergebühren beim Ausrichter verbleiben. |
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Bei späterer Abmeldung verbleiben Startgeld, Kaution und evtl. erhobene Teilnehmergebühren komplett beim Ausrichter. |
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| Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. | |
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Das Vorlegen von Attesten hat keine Auswirkung auf die Fristen oder Zahlungen. |
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Verwaltungsgebühr |
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Um
die Kosten für Verwaltung und Ranglistenführung finanzieren
zu können, entrichten die Teilnehmer an Top 10-Turnieren einen
Beitrag in Höhe von 10,00 Euro pro Team und Turnier. Teilnehmer
an A- und B-Cups entrichten einen Beitrag in Höhe von 5,00 Euro, an
C-Cups in Höhe von 2,00 Euro und an D-Cups in Höhe von 1,00 Euro pro Team und Turnier. |
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Preisgeldgrenzen |
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Die NVV-Beach-Tour 2010 setzt sich aus Turnieren unterschiedlicher Kategorien zusammen. Eine Richtlinie für die Zuordnung eines Turnieres zu einer Kategorie ist u.a. die Höhe des Preisgeldes, das wie folgt vorgegeben wird (Preisgeldgewinne sind steuerpflichtig!): |
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Kategorie |
Preisgeld Männer |
Preisgeld Frauen |
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Top 10 |
1.250,- bis 3.750,- Euro |
1.250,- bis 3.750,- Euro |
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A |
500,- bis 1.000,- Euro |
500,- bis 1.000,- Euro |
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B |
200,- bis 500,- Euro |
200,- bis 500,- Euro |
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C |
bis 200,- Euro |
bis 200,- Euro |
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D |
Sachpreise |
Sachpreise |
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| Die ausgezahlten Preisgeldgewinne sind Bruttobeträge. | ||||
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Preisgeldverteilung |
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Der BVA hat folgenden Schlüssel für die Preisgeldverteilung festgelegt: |
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Platzierung |
bis 8 Teams |
bei 12 Teams |
ab 16 Teams |
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1. Platz |
34 % |
34 % |
30 % |
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2. Platz |
24 % |
22 % |
22 % |
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3. Platz |
18 % |
16 % |
16 % |
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4. Platz |
12 % |
10 % |
10 % |
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5./6. Platz |
6 % |
6 % |
6 % |
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7./8. Platz |
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3 % |
3 % |
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9.-12. Platz |
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1 % |
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Sollten sich nach prozentualer Errechnung Preisgeldauszahlungen unter 10,- Euro ergeben, so können diese durch den Ausrichter auf die anderen Preisgeldränge verteilt werden. |
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Eintrittsgelder |
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Auf sämtlichen Turnieren der NVV-Beach-Tour 2010 dürfen keine Eintrittsgelder genommen werden und der freie Zugang für Spieler und Zuschauer muss gewährleistet sein. Über Ausnahmen (z.B. Beach-Cups in Freibädern) entscheidet der BVA. |
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